Preise / Abrechnung


Kostenträger

Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse
Die Leistungen – Unterstützung im Alltag - können nach § 45b SGB XI mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Der Grundbetrag von der Pflegekasse beträgt 125 Euro monatlich

auch die Kosten für Verhinderungspflege können von der Pflegekasse erstattet bekommen.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 besteht zusätzlich die Möglichkeit, bis 40 % des Pflegeeichleistungsbudgets für die Inanspruchnahme eines anerkannten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebots im Wege der Kostenerstattung durch die Pflegekassen zu refinanzieren (Umwidmungsregelung; § 45b Abs. 3 SGB XI).
Das bedeutet für Sie, dass Sie öfter unsere Leistungen in Anspruch nehmen können.
  • Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
  • Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Fahrten zum Arzt, Apotheke etc.
  • Einkäufe und Botengänge
  • Gemeinsame Ausflüge und Spaziergänge
  • Gemeinsames Kochen oder Backen
  • Vorlesen und Gesellschaftsspiele
  • Gedächtnistraining
  • Nachtwache
  • Verhinderungshilfe, wenn Angehörige im Urlaub oder verhindert sind etc
Leistungen für Familien, in denen das zum Haushalt gehörende Kind, dass 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Wenn ein Elternteil schwer erkrankt und den Haushalt nicht mehr weiterführen kann (z.B. Mutter ist wegen Entbindung im Krankenhaus), ist schnell Hilfe gefragt.
  • Wir übernehmen die Haushaltshilfe und die
  • Kosten übernimmt die Krankenkasse ohne zeitliche Begrenzung
Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Weiterführung des Haushalts nicht mehr möglich ist und im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind lebt.
Leben keine Kinder unter 14 Jahren oder behinderte Kinder im Haushalt, erstattet die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für maximal vier Wochen
  • Für Familien, Singels und Alleinerziehende:

Neue Regelung ab 2016:

      Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung können Patienten eine Kurzzeitpflege als neue Leistungen der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe wurden erweitert
Steuervergünstigung:
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können (in der Einkommensteuererklärung) 20 % der bezahlten Lohnkosten direkt von der zu zahlenden Steuer, höchstens aber 4000 Euro abziehen.
Für Fragen zur Steuerermäßigung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt. 
  • Für Betriebe:
Hier gilt auch Steuervergünstigung:
Die Dienstleistungen können als Betriebskosten eingesetzt werden.
Für Fragen zur Steuerermäßigung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
 
Die Pflegekasse/Krankenkasse oder Versicherung erstattet die Kosten für die Inanspruchnahme des Angebots bis zur Höchstgrenze.
Die Abrechnung kann auch durch eine Abtretungserklärung erfolgen.
Für Leistungen, die mit der Pflegekasse, Krankenkasse oder Versicherung abgerechnet werden können, berechnen wir 25,00 Euro pro Stunde.
Für den Einsatz im Umkreis von über 4 km von Hilus-Alltagshilfe berechnen wir 0,30 Euro pro km.
Für die Fahrtkosten während des Einsatzes (Einkaufen, Arztbesuche etc.) berechnen wir 0,30 Euro pro km.