Kostenträger
Die
Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse
Die
Leistungen – Unterstützung im Alltag - können nach § 45b
SGB XI mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Der
Grundbetrag von der Pflegekasse beträgt 125 Euro monatlich
auch
die Kosten für Verhinderungspflege können von der Pflegekasse
erstattet bekommen.
Für
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 besteht zusätzlich die
Möglichkeit, bis 40 % des Pflegeeichleistungsbudgets für die
Inanspruchnahme eines anerkannten niedrigschwelligen Betreuungs- und
Entlastungsangebots im Wege der Kostenerstattung durch die
Pflegekassen zu refinanzieren (Umwidmungsregelung; § 45b Abs. 3 SGB
XI).
Das
bedeutet für Sie, dass Sie öfter unsere Leistungen in Anspruch
nehmen können.
- Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
- Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Fahrten zum Arzt, Apotheke etc.
- Einkäufe und Botengänge
- Gemeinsame Ausflüge und Spaziergänge
- Gemeinsames Kochen oder Backen
- Vorlesen und Gesellschaftsspiele
- Gedächtnistraining
- Nachtwache
- Verhinderungshilfe, wenn Angehörige im Urlaub oder verhindert sind etc
Wenn
ein Elternteil schwer erkrankt und den Haushalt nicht mehr
weiterführen kann (z.B. Mutter ist wegen Entbindung im Krankenhaus),
ist schnell Hilfe gefragt.
- Wir übernehmen die Haushaltshilfe und die
- Kosten übernimmt die Krankenkasse ohne zeitliche Begrenzung
Voraussetzungen
sind unter anderem, dass die Weiterführung des Haushalts nicht mehr
möglich ist und im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder ein
behindertes Kind lebt.
Leben
keine Kinder unter 14 Jahren oder behinderte Kinder im Haushalt,
erstattet die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für
maximal vier Wochen
- Für Familien, Singels und Alleinerziehende:
Neue
Regelung ab 2016:
•
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung können
Patienten eine Kurzzeitpflege als neue Leistungen der Krankenkassen in Anspruch
nehmen. Die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
wurden erweitert
Steuervergünstigung:
Bei
haushaltsnahen Dienstleistungen können (in der
Einkommensteuererklärung) 20 % der
bezahlten Lohnkosten direkt von der zu zahlenden Steuer, höchstens
aber 4000 Euro
abziehen.
Für
Fragen zur Steuerermäßigung wenden Sie sich bitte direkt an das
zuständige Finanzamt.
- Für Betriebe:
Hier
gilt auch Steuervergünstigung:
Die
Dienstleistungen können als Betriebskosten eingesetzt werden.
Für
Fragen zur Steuerermäßigung wenden Sie sich bitte direkt an das
zuständige Finanzamt.
Für den Einsatz im Umkreis von über 4 km von Hilus-Alltagshilfe berechnen wir 0,30 Euro pro km.
Für die Fahrtkosten während des Einsatzes (Einkaufen, Arztbesuche etc.) berechnen wir 0,30 Euro pro km.
Die
Pflegekasse/Krankenkasse oder Versicherung erstattet die Kosten für
die Inanspruchnahme des Angebots bis zur Höchstgrenze.
Die Abrechnung kann auch durch eine Abtretungserklärung erfolgen.
Für Leistungen,
die mit der Pflegekasse, Krankenkasse oder Versicherung
abgerechnet werden können, berechnen wir 25,00 Euro pro Stunde.Die Abrechnung kann auch durch eine Abtretungserklärung erfolgen.
Für den Einsatz im Umkreis von über 4 km von Hilus-Alltagshilfe berechnen wir 0,30 Euro pro km.
Für die Fahrtkosten während des Einsatzes (Einkaufen, Arztbesuche etc.) berechnen wir 0,30 Euro pro km.